Wir über Luftdichtheit



Thema: „Luftwechselrate“ - Prüfung bestanden?


Das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen an die Luftdichtheit ist keine Bestätigung einer fehler-/ mangelfreien und fachgerechten Ausführung der luftdichten Schicht. Trotz eingehaltener Luftwechselrate können an der luftdichten Schicht, z. B. der Dampfbremse erhebliche Mängel bestehen.

DIN 4108-7 : 2001-08 | Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden; Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele (Auszug)
4.4 Anforderungen an die Luftdichtheit - (...) Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen die zu Feuchteschäden infolge von Konvektion führen können nicht aus. (...)

Die Anforderungen, die die EnEV 2004 an die Luftdichtheit stellt und die mit Hilfe des Blower-Door-Meßverfahrens überprüft werden können, sind nicht bautechnische, sondern wärmetechnische Anforderungen - es geht, wie der Name der Norm schon sagt, um Energiesparen.

DIN EN 13829 : 2001-02
Im Vorwort der für die Luftdichtheitsmessung („Blower-Door-Meßverfahren“) maßgeblichen Prüfnorm DIN EN 13829 heißt es: „Die vorliegende Norm ist Teil einer Normenreihe, die Prüfverfahren zur Beurteilung des wärmetechnischen Verhaltens von Gebäuden und Gebäudeteilen zum Gegenstand hat.“

Die Blower-Door-Messung liefert also, bei entsprechendem Messergebnis, die Bestätigung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Hinblick auf energiesparenden Wärmeschutz - nicht mehr und nicht weniger.