Luftdichtheitsprüfung



Luftdichtheit ist eine Eigenschaft eines Gebäudes. Ein Mangel dieser Eigenschaft ist ohne Hilfsmittel nicht erkennbar. Daher kann Luftdichtheit, unabhängig von Wissen und Sorgfalt des Ausführenden, ohne Luftdichtheitsprüfung auch nicht gewährleistet werden.

Nach Fertigstellung der luftdichten Schicht lassen wir, entsprechend den Empfehlungen der DIN 4108-7 immer eine Luftdichtheitsprüfung (keine Blower-Door-Messung!) von einem unabhängigen Sachverständigen durchführen.

Die Luftdichtheitsprüfung ist ein Unterdruckverfahren zur Lokalisierung von Fehlstellen („Leckagen“) in der luftdichten Schicht. Dabei wird mit Hilfe eines Ventilators im zu prüfenden Gebäude ein Unterdruck von 50 pa erzeugt. Luft strömt von außen in das Gebäudeinnere und die Gebäudehülle kann auf Undichtigkeiten untersucht werden. Leckage - Suche geschieht durch Fühlen mit der Hand oder Rauchröhrchen. So gefundene Leckagen werden sofort beseitigt.

Die Prüfung wird solange durchgeführt oder wiederholt, bis alle verbliebenen „Leckagen“
beseitigt sind - „Null-Leckage“.


Die Prüfung ist als Qualitätssicherung unumgänglich und zugleich technische Bauabnahme der erbrachten Leistung.
Die Prüfung wird durch Anfertigung eines Protokolls dokumentiert.


Luftdichtheitsprüfung mit „WINCON“

Luftdichtheitsmessung mit „BLOWER DOOR“