Luftdichtheitsgarantie



Die LUFTIQUS-Garantie:

geprüfte Luftdichtheit - „Null-Leckage“ zum „Null- Tarif“
mit Zertifikat von unabhängigem Sachverständigen



Luftdichtheit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes „Bausoll“ (EnEV) und eine, dem Bauherren oder Käufer, vertraglich geschuldete Eigenschaft (BGB, VOB/B) des zu errichtenden Gebäudes.

Ein Mangel dieser Eigenschaft ist ohne Hilfsmittel nicht erkennbar. Luftdichtheit kann daher ohne weiteres auch nicht garantiert werden.

© Fa. Luftiqus, Beispiel Zertifikat über die Qualität der luftdichten Gebäudehülle, Fa. B-AU
(zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken)


Durch eine Luftdichtheitsprüfung, durchgeführt von einem unabhängigen Sachverständigen, garantieren wir unseren Auftraggebern die Luftdichtheit unseres Gewerks zum Zeitpunkt der Abnahme.

Die Prüfung wird solange durchgeführt oder wiederholt, bis alle verbliebenen „Leckagen“ beseitigt sind „Null-Leckage“.

Der Auftraggeber erhält ein Zertifikat des prüfenden Sachverständigen, das fachgerechte Ausführung der Luftdichtheit und Null-Leckage des geprüften Bauteils bestätigt.

Die Prüfung selbst wird durch ein Protokoll dokumentiert.

Alle Kosten für Luftdichtheitsprüfung und ggf. erforderliche Nachprüfungen übernehmen wir!