Luftdichtheit ist ein gesetzlich vorgeschriebenes „Bausoll“ (EnEV) und Bauherr oder Käufer vertraglich geschuldete Eigenschaft (BGB, VOB/B) des zu errichtenden Gebäudes.

EnEV und Stand der Technik stellen an die Luftdichtheit der Gebäudehülle immer höhere Anforderungen.

Vor diesem Hintergrund ist die Spezialisierung auf die Ausführung der Luftdichtheit in Verbindung mit einer unabhängigen Qualitätssicherung nur die konsequente Folge der aktuellen Entwicklung.



© Fa. Luftiqus, Ausführungsbeispiel Fa. Luftiqus, Luftdichtheit veröffentlicht in TrockenBau Akustik 9/2003, S. 52